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Dr. med. Marc Charlon

Erweiterte Schwangerschafts­vorsorge

  • Test auf Toxoplasmose
    In Deutschland haben weniger als ein Fünftel der Frauen im gebärfähigen Alter eine Toxoplasmose, eine von einzelligen Parasiten hervorgerufene und vor allem durch Katzenkot und rohes oder halbgares Fleisch übertragene Infektionskrankheit durchlitten. Alle anderen Frauen besitzen folglich keinen Immunschutz gegen den Erreger. Eine Erstinfektion während der Schwangerschaft kann bei ungeschützten Frauen erhebliche Schäden wie kindliche Hirnschädigungen, Seh- und Hörstörungen oder Fehlgeburt verursachen. Während der Schwangerschaft diagnostiziert, kann die Toxoplasmose behandelt, Folgeschäden können vermieden werden. Die Infektion verursacht bei Schwangeren kaum Krankheitssymptome, sie ist ausschließlich durch die Untersuchung des Blutes nachzuweisen. Zu empfehlen ist eine Untersuchung zu Beginn der Schwangerschaft, bei fehlendem Immunschutz sollten im Verlauf der Schwangerschaft zwei weitere Untersuchungen folgen, um die rechtzeitige Entdeckung einer Erstinfektion gewährleisten zu können.
  • Test auf Cytomegalie (CMV)
    Mittels einfacher Blutuntersuchung lässt sich erkennen, ob gegen Cytomegalie Immunschutz besteht. Die während der Schwangerschaft am häufigsten auftretende Infektionskrankheit wird oft von Kleinkindern auf Erwachsene übertragen.

  • NT Messung (Ersttrimester-Screening)
    (ETS Ersttrimester-Screening)
    Die Nackenfaltentransparenz-Messung kombiniert die Bestimmung zweier Blutwerte mit der Ultraschalluntersuchung der Mutter. Auf schonende Weise lässt sich so das individuelle Risiko für das Vorliegen von Chromosomenstörungen (Trisomie 21,13 und 18) sowie bestimmter Fehlbildungen (vor allem des Herzens) bestimmen. Das statistische Risiko für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom steigt mit dem Alter der Mutter. Mit etwa 90-prozentiger Sicherheit lässt sich das Vorliegen eines Down-Syndroms (Trisomie 21 = Mongolismus) ausschließen.

  • Zusätzlicher Baby-Ultraschall
    Während der Schwangerschaft sieht der Gesetzgeber drei Ultraschalluntersuchungen vor, um bei Kindern Wachstumsverzögerungen, Fehlbildungen oder andere Auffälligkeiten auszuschließen. Weitere Ultraschalluntersuchungen können durchaus sinnvoll sein, gerne besprechend wir dies mit Ihnen.

  • Dopplerultraschall
    Mittels Dopplerultraschall lassen sich etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche sowohl Versorgungsengpässe des Babys als auch Überlastungssituationen der Mutter (z.B. Schwangerschaftsvergiftung) erkennen.

  • 3D | 4D Ultraschall
    Ab etwa der 26. Schwangerschaftswoche lassen sich bei günstiger Lage des Kindes durch den 3D- bzw. 4D-Ultraschall Hände, Füße, Gesicht und andere Merkmale des Babys auf den plastisch bewegten Bildern erkennen. Die Methode bietet heute eine größere Sicherheit bei der Erkennung von Fehlbindungen. Sprechen sie uns diesbezüglich bitte an.

  • Blutzuckerbelastungstest (oGTT)
    Ca. 5% aller Schwangeren in Deutschland entwickeln unerkannt eine Zuckererkrankung (schwangerschaftsbedingter Diabetes mellitus). Eine unbehandelte Zuckererkrankung kann zu negativen Folgen für das Kind führen, oder die Geburt erschweren. Zwischen der 23. und 29. SSW kann ein Suchtest Sicherheit und Ausschluss diese Erkrankung erbringen. Hierbei wird eine 50 oder 75 g Zuckerlösung getrunken und im Anschluss der Blutzuckerwert bei der Mutter gemessen. Erfreulicherweise ist der Test mittlerweile Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge.

  • B-Streptokokken-Test
    B-Streptokokken sind Bakterien, die sich bei jedem Menschen sowohl auf der Haut als auch im Darm ansiedeln und darüber hinaus auch in der Scheide zu finden sind. Im gesunden Scheidenmilieu breiten sie sich in der Regel nicht aus, Probleme entstehen folglich nicht. Bei einer Schwangeren hingegen können die Bakterien für das Baby durchaus ein Risiko bedeuten.
  • Nicht invasive Untersuchung auf Chromosomenstörung beim ungeborenen Kind
    Mit diesem Test können aus dem mütterlichen Blut folgende Veränderungen im Erbgut des ungeborenen Kindes, sogenannte Chromosomenstörungen, bestimmt werden:

    • Trisomie 21 (Down-Syndrom)
    • Trisomie 18 (Edwards-Syndrom)
    • Trisomie 13 ( Pätau-Syndrom)
    • Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen X und Y
    • 22q11.2 Mikrodeletion (DiGeorge-Syndrom)

    Grundsätzlich ist dieser Test für alle schwangeren Frauen geeignet. Ob er für Sie auch sinnvoll ist, klären wir in einem persönlichen Gespräch. Viele Frauen entscheiden sich für NIPT aufgrund ihres Alters oder weil sie durch auffällige vorherige Untersuchungen beunruhigt sind. Er kann ab der vollendeten 9. SSW durchgeführt werden. Wir empfehlen die Durchführung in der 12+. SSW in Kombination mit einer ausführlichen Ultraschalluntersuchung. Die Kosten hängen vom Umfang der ausgewählten Untersuchung ab.